Cookie Consent by PrivacyPolicies.com

Definition Fachanwalt - Rechtsanwälte Tur, Dr. Bambach & Kollegen

RECHTSANWALTSKANZLEI TUR, DR. BAMBACH & KOLLEGEN
RECHTSANWALTSKANZLEI
TUR, DR. BAMBACH & KOLLEGEN
Direkt zum Seiteninhalt

Definition Fachanwalt

Der Titel Fachanwalt
bezeugt Anwälten den Nachweis für besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf einem speziellen Rechtsgebiet. In Deutschland ist dieser Titel geregelt und wird nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) von der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer bzw. deren Fachausschüssen verliehen. Für die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung Fachanwalt muss der Anwalt folgende Voraussetzungen erfüllen.

Der Anwalt muss ...

  • mindestens drei Jahre innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragsstellung als Anwalt zugelassen sein.
  • an einem 120-stündigen Kurs teilnehmen und drei bestandene Leistungskontrollen (Klausuren) als Nachweis für seine theoretische Fachkenntnisse absolvieren.
  • seine Erfahrungen anhand seiner behandelten Fällen auf dem Fachgebiet belegen, dies können zwischen 50 bis 160 Fälle je nach Rechtsgebiet sein.
  • eventuell eine mündliche Prüfung ablegen.
  • sich jährlich auf seinem Fachgebiet, in Form von Selbststudien, Dozieren und Publizieren in Fachzeitschriften, weiterbilden und dies nachweisen.

Zurzeit gibt es 21 Fachanwaltschaften in Deutschland. Neben den Fortbildungen in den Bereichen der Fachanwaltschaften bilden wir uns und unsere Mitarbeiter auch in anderen Rechtsgebieten ständig für Sie fort.  
All rights reserved © Rechtsanwaltskanzlei Tur, Dr. Bambach & Kollegen 2024
Zurück zum Seiteninhalt