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Erbrecht - Rechtsanwälte Tur, Dr. Bambach & Kollegen

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Erbrecht

Rechtsgebiete
Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge im Erbfall.

Eine anwaltliche Tätigkeit kann dabei für den Verfügenden bereits bei der Nachlassplanung sinnvoll sein, um die konkreten Wünsche rechtssicher zu formulieren. Die Planung der Vermögensnachfolge vor dem Erbfall umfasst die Gestaltung von Testamenten sowie die Vorbereitung notarieller Vereinbarungen, wie z. B. Erbverträgen oder Pflichtteils- und Erbverzichten.
Daneben kommt vor dem Erbfall der Planung der vorweggenommenen Erbfolge große Bedeutung zu. Hierunter wird die Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten verstanden. Auch in diesem Bereich bestehen vielfältige Regelungsmöglichkeiten.

Es bestehen einige Verflechtungen und Berührungspunkte des Erbrechts zu anderen Rechtsgebieten, welche es zu beachten gilt. Hierzu gehört beispielsweise auch die Überprüfung und der Entwurf von Eheverträgen sowie die Beratung bei der Gestaltung von Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Patientenverfügungen. Nach Eintritt des Erbfalls ist anwaltliche Beratung meist hinsichtlich der Auslegung von Testamenten, der Möglichkeit zur Anfechtung eines Testaments, der Testierfähigkeit und zur Frage der Ausschlagung einer Erbschaft erforderlich.

Daneben gilt es erbrechtliche Ansprüche (wie Erbansprüche, Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse etc.) durchzusetzen oder auch abzuwehren.

Bedeutung hat auch die Erbenhaftung gegenüber Nachlassgläubigern und die Möglichkeiten der Beschränkung dieser Haftung, aber auch die Möglichkeiten der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder die Abwicklung einer Vor- und Nacherbschaft.

Unsere Tätigkeit im Erbrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Nachlassplanung vor dem Erbfall
  • Gestaltung von Testamenten
  • Planung der Vermögensnachfolge vor dem Erbfall
  • Vorbereitung notarieller Vereinbarungen (Erbvertrag, Pflichtteil- und Erbverzicht)
  • Regelung des Vermögens zu Lebzeiten
  • Gestaltung von Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Erbansprüche, Pflichtteilsansprüche oder Vermächtnisse etc.

Gerne beraten wir Sie individuell und fachkundig.
Unsere Rechtsanwältin Frau Dr. Ullrich steht Ihnen mit ihrem Wissen und ihrer Kompetenz zur Seite.

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